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   BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77   

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BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77 (https://dejure.org/1979,382)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1979 - 1 ABR 112/77 (https://dejure.org/1979,382)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 (https://dejure.org/1979,382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spruch der Einigungsstelle - Gerichtliche Überprüfung - Fehlen einer schriftlichen Begründung - Betriebsstillegung - Betriebsrat - Restmandat zur Wahrnehmung - Herbeiführung eines Sozialplans - Konkurs - Berichtigung der Masseverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 76 § 111 § 112; KO § 61
    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1542
  • ZIP 1980, 202
  • DB 1980, 548
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - (AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) sind Ansprüche aus einem Sozialplan auf Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bevorrechtigte Konkursforderungen mit dem Rang vor der Nr. 1 des § 61 Abs. 1 KO.
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 85/75

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Funktionsfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77
    Zur Sicherung seiner gerade auch für die Betriebsstillegung im Interesse der Beleg schaftsangehörigen vom Gesetz festgelegten Beteiligungsrechte muß der Betriebsrat jedenfalls solange als funktionsfähig angesehen werden, bis ein von ihm angestrebter Sozialplan rechtswirksam zustande gekommen ist (Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1978 - 6 ABR 85/75 [demnächst] AP Nr. 6 zu § 59 KO [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Angriffe gegen den Spruch einer Einigungsstelle im Beschlußverfahren dadurch zur Entscheidung gestellt werden, daß die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs beantragt wird (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Entsprechend hat die dem kodifizierten Restmandat zugrunde liegende Rechtsprechung im Ausgangspunkt auch - anders als in der gesetzessystematischen Stellung von § 21b BetrVG angelegt - keine (Fort-)Dauer der Amtszeit betont, sondern darauf abgehoben, der Betriebsrat müsse zur Sicherung seiner gerade auch für die Betriebsstilllegung im Interesse der Belegschaftsangehörigen vom Gesetz festgelegten Beteiligungsrechte als "funktionsfähig - als im Amt befindlich - angesehen werden" (so explizit BAG 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Das ist vom Gericht festzustellen, ohne daß es einer Aufhebung des Spruches bedarf (Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77-, AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Im Falle seiner Rechtswidrigkeit wird der Spruch deshalb auch vom Gericht nicht aufgehoben, sondern nur seine Unwirksamkeit festgestellt (Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1979 -- 1 ABR 112/77 -- (demnächst) AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 (zu B I 2 der Gründe)).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung des Senats der Antrag, den Spruch der Einigungsstelle aufzuheben, unzulässig (Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    bb) Aus demselben Grunde können auch die vom Bundesarbeitsgericht bei Betriebsstillegungen aufgestellten Grundsätze auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art nicht angewendet werden (vgl. hierzu BAGE 16, 177 [BAG 17.07.1964 - 1 ABR 3/64] = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1953; BAGE 29, 114 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 35, 160 [BAG 24.03.1981 - 1 AZR 805/78] = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 85/75 - AP Nr. 6 zu § 59 KO; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    benden Aufgaben (BAG AP Nr. 6 zu § 59 KO, zu II 2 der Grün de; Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 -, AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Der Betriebsrat des stillgelegten Betriebes hat zwar auch nach der Stillegung noch ein Restmandat zur Wahrnehmung der sich im Zusammenhang mit der Betriebsstillegung ergebenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, insbesondere also zur Aufstellung eines Sozialplans (BAG AP Nr. 6 zu § 59 KO (zu II 2 der Gründe); Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 -- 1 ABR 112/77 -- (demnächst) AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 (zu B II 1 der Gründe)).
  • BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97

    Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß ein Betriebsrat, besonders in den Fällen einer Betriebsstillegung im Sinne von § 111 BetrVG, auch nach Kündigung aller Arbeitsverhältnisse mit Ablauf seiner Amtszeit ein Restmandat behält, das ihn berechtigt, alle mit dieser Betriebsänderung zusammenhängenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Juni 1987 - 1 ABR 41/85 - BAGE 55, 356 = AP Nr. 19 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85

    Betriebsstillegung, Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

  • LAG Niedersachsen, 18.10.2011 - 11 TaBV 89/10

    Durchführung eines Sozialplans bei Anfechtung des zugrundeliegenden

  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80

    Sozialplan - Sequester

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 28/90

    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei

  • BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 497/91

    Zahlung eines Jubiläumsgeldes und einer Abfindung für vermögenswirksame

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78

    Einigungsstelle - Begründung von Beschlüssen - Personalvertretungsrechtliche

  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 540/85

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich -

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 36/84
  • LAG Niedersachsen, 19.06.1981 - 3 Sa 23/81

    Konkursrechtliche Privilegierung eines einzelvertraglichen Konkursanspruches;

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 535/85

    Wirksamkeit der Kündigung aller Mitarbeiter des Betriebes aufgrund Brandschaden,

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 539/85

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich -

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
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